Sonntag, 16. Februar 2014

Tatort Jugendamt und Familiengericht

www.sorgerechtsmissbrauch.de



Verfahrenspfleger
Zu den grundlegenden Aufgaben des Verfahrenspflegers gehört es, sich einen unmittelbaren persönlichen Eindruck vom Kind zu machen, das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren (§158 (4) FamFG). Es erfordert auch, das Lebensumfeld des Kindes kennen zu lernen und es in diesem zu erleben. Der Verfahrenspfleger verhält sich unvoreingenommen und achtet darauf, dass Verfahrensverzögerungen, die den Interessen des Kindes entgegenstehen, vermieden werden.
Verfahrenspflegerinnen wie Frau Katrin Thorwarth aus Leipzig müssen auf alle erdenkliche Weise bekämpft werden, wenn sie sich nicht nach den fachlichen und rechtlichen Regeln halten. Frau Thorwarth aus Leipzig verstößt gegen alle Regeln und Standards einer Verfahrenspflegerin die u.a. von der Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche e.V.(BAG) heraus gegeben wurde.



Jugendamt
Herausnahme, Inobhutnahme, Entzug des Sorgerechts
Das sind harte Werkzeuge der Jugendhilfe. Trotzdem werden sie immer häufiger angewandt. Die Ämter in Deutschland haben im Jahr 2012 so viele Jugendliche in Obhut genommen wie noch nie: 40.200 Minderjährige mussten raus aus ihren Familien. Das sind 43 Prozent mehr als noch 2007.
In vielfältigen Medienberichten wurde mitgeteilt, dass das Jugendamt Inobhutnahmen "auf Verdacht" unverhältnismäßig lange aufrecht erhält , ohne familiäre Ressourcen zu berücksichtigen. Kinder werden nicht gefragt und langfristig ihren Familien entzogen. Diese Fremdunterbringungen werden von Steuergeldern finanziert. Im Jahre 2009 wurden 33.700 Kinder in Obhut genommen. Laut Kriminalstatistik haben sich lediglich 152 Fälle bestätigt.
Die Inobhutnahme nach §§ 42, 8a SGB VIII mit §§ 1666, 1666a BGB gehört nicht in die Hände eines Jugendamtes ( Art. 2, Art. 1 GG mit Art. 104 GG), sondern ist ausschließlich Berufsrichtern oder Berufsrichterinnen anvetraut.

Warnung vor Frau Remmler vom Jugendamt Leipzig
Diese Mitarbeiterin lässt 15 jährige gegen ihren Willen und unter Anwendung unangemessener Gewalt aus der Schule holen und nimmt diese in Obhut, weil sie nicht bei ihrem Vater und Schwester leben soll.
Im Vorfeld gab es keine Besuche bei den Eltern. Zur Verhandlung lies sich Frau Remmler entschuldigen, weil sie keine Zeit hat. Nach Tagelanger Inobhutnahme und anschliesender Übergabe an die Mutter lief die 15 jährige zurück zu ihrem Vater und Schwester. Pfui Frau Remmler sie sollten sich was schämen! So, geht man nicht mit Eltern und deren Kindern um.



Familienberatungsstelle
Familienberatungsstellen begleiten Kinder und Jugendliche bei der Ausübung ihres Umgangsrechts mit ihren Eltern. Der Begleitete Umgang soll den Kontakt fördern und belastende Situationen verhindern. Alle Maßnahmen sollen ausschließlich dem Wohle des Kindes dienen. Der Begleitete Umgang zielt auf Anbahnung, Wiederherstellung, Praktizierung, Unterstützung und Förderung der Beziehung eines Kindes zu jenem Elternteil, mit dem das Kind nicht zusammenlebt.
Die Leiterin der Familienberatungsstelle Fink e.V. Frau Maukisch aus Leipzig übermittelte dem Familiengericht vorsätzlich einen falschen Bericht über den Ablauf des Begleiteten Umgangs mit meiner Tochter.
Der Versuch des Prozeßbetruges beginnt nicht erst mit der mündlichen Verhandlung, sondern bereits dann wenn vorbereitete Schriftsätze mit wahrheitswidrigen Angaben bei Gericht eingereicht werden und vom Richter zur Kenntnis genommen werden (NStZ 82,6,247-249).



Gutachter
Wer darauf vertraut, der Gutachter würde die Dinge wieder ins rechte Licht rücken, die das Jugendamt angeordnet und der Richter bestätigt haben, wird schwer enttäuscht werden. Die Aufgabe des Gutachters besteht nämlich weniger darin, den Kindern oder den Eltern gerecht zu werden als vielmehr dem Jugendamt und Familiengericht eine Legitimation für ihr Handeln zu verschaffen.
Gutachter wie Frau Dr. Pipl. -Psych. Anne Michael aus Leipzig gehören nach § 839a BGB belangt wenn sie Unsinn produzieren. Bevor ein Gutachter überhaupt Hand an die Familie legt, muß ihm klargemacht werden, dass er nicht folgenlos irgendwelchen Murks wird produzieren können. Dem Gericht muß klargemacht werden, welche bestrittenen Tatsachen vorher im Wege der Beweiserhebung im Gerichtssaal geklärt werden müssen, bevor der Gutachter seine Anknüpfungstatsachen nach Gutdünken festlegt.



Hilferuf einer Mutter (46)
Eine Verzweifelte Mutter bittet um Unterstützung
Seit fast vier Jahren haben Kinder und ich keinen Kontakt. Seit über fünf Monaten haben wir kein Lebenszeichen voneinander. Richter Christmann bearbeitet meine Anträge nicht. Herr Weber vom Justizministerium und Herr Weber von der Dienstaufsicht finden keinen Grund für ein dienstaufsichtsrechtliches Vorgehen, obwohl gerade dies ein Grund ist. Mit der fehlenden Bearbeitung meiner Anträge ist das Recht des gesetzlichen Richters nach dem Grundgesetz nicht erfüllt und nicht gegeben.
Ich kann nicht mehr. Ich habe mich am 31.01.2014 übergeben. Mir geht es nicht gut, Kopfschmerzen, schlecht. Verkraften aber wie? Aushalten wie? 1.000 entsorgte Elternteile bringen sich pro Jahr um. Fehlender Kontakt von Eltern und Kindern, schädigt Eltern und Kinder.
Lesen Sie hier was bisher geschehen ist.


Über ihre Zusendung Interesannter Links, Urteile, aktuellen Petitionen, Briefvorlagen und Tips für betroffene Mütter, Väter, Kinder und Großeltern würde ich mich sehr freuen.
Mail: info@sorgerechtsmissbrauch.de
Eine kleine Sammlung findet ihr auf meiner Webseite unter www.sorgerechtsmissbrauch.de

1 Kommentar:

  1. Mit meiner Internetseite www.sorgerechtsmissbrauch.de übe ich Kritik an den Fähigkeiten der vom Familiengericht beauftragten Beteiligten. Ich freue mich über jedes Interesse und Zusendung eurer Tips und Vorlagen um auch anderen Betroffenen eine kleine Hilfe anbieten zu können.
    Ein kurzes Feedback über eure Erlebnisse ist sehr willkommen.
    Vielen Dank
    Steffen Raabe

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